Mai 7 2011
christoph
… steht sie wieder in der Diskussion. Der schleswig-holsteinische CDU-Landesvorsitzende Christian von Boetticher bringt eine Wiedereinführung ins Gespräch. Da frage ich mich schon: Hat es die CDU immer noch nicht kapiert?
Die Wehrpflicht ist kein Arbeitsmarktinstrument und auch kein Personalakquisetool für ein marodes Staatsunternehmen. Sie ist einzig und allein ein sicherheitspolitisches Werkzeug. Die einzige Begründung für eine Beibehaltung oder gar eine Wiedereinführung kann ausschließlich eine sicherheitspolitische Notwendigkeit sein. Nur wenn sich die Bedrohungslage der Bundesrepublik so dramatisch verändert, dass wir wieder eine Armee zur Verteidigung unserer Landesgrenzen oder der Bündnisaußengrenzen zwingend brauchen, steht die Wehrpflicht wieder zur Debatte.
Die Aussetzung der Wehrpflicht ist vor dem Hintergrund all dieser “weichen Argumente” wie die Rekrutierung von Nachwuchskräften, der Vermittlung von Sozialkompetenzen und Verantwortungsgefühl an junge Männer etc. eine Einbahnstraße. Und das ist auch gut so. Mit diesen Argumenten wird es keinen Weg zurück geben. Denn all diese Begründungen rechtfertigen keinesfalls einen derart massiven Eingriff in die Freiheitsrechte junger Menschen.
Wer heute über die Wiedereinführung der Wehrpflicht als Mittel des privilegierten Zugriffs auf den Arbeitsmarkt zur Sanierung des Staatsbetriebs Bundeswehr nachdenkt, muss mit der selben Begründung auch einen Zwangsdienst in der Badischen Staatsbrauerei Rothaus fordern. Na dann Prost!
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Feb 1 2011
christoph
Neulich hat der Pornoanwalt berichtet:
Die britische Regierung plant Medienberichten zufolge, den Internetprovidern der Insel die Auslieferung pornografischer Inhalte generell zu verbieten. [...] “Es ist wichtig, dass die Provider eine Lösung erarbeiten, um Kinder zu schützen,” sagte Ed Vaizey, Minister für Medien, Kultur und Kommunikation.
Es geht wieder einmal darum, dass Politiker glauben, dass Kinder und Jugendliche vor der Darstellung von Menschen beim Arterhalt geschützt werden müssen. Vermutlich projizieren sie dabei aber einfach nur ein angelerntes Schamgefühl – ein natürliches Schamgefühl gibt es nicht – auf das Volk, das sie zu vertreten glauben. Denn dass “eine schädliche Wirkung von Pornografie per se auf Jugendliche nicht belegt werden” könne, wussten wir zwar irgendwie schon immer – mindestens aus der ganz eigenen Erfahrung. Aber seitdem der Leipziger Sexualwissenschaftler Kurt Starke das letztes Jahr bei heise schlüssig und nachvollziehbar dargelegt hat, dürfen wir es eigentlich auch laut sagen. Denn:
Der Wissenschaftler hat dazu gut ein Dutzend Studien zum Thema gesichtet und eigene Untersuchungen hinzugezogen. Sein Fazit ist eine Ohrfeige für den deutschen Jugendmedienschutz: Verbote helfen Jugendlichen nicht nur nicht, sie schaden ihnen sogar, meint Starke. Nicht der Konsum einfacher Pornographie, sondern erst das Verbot und die damit einhergehende soziale Ächtung könne Jugendliche in ihrer Entwicklung beeinträchtigen. Ein Verbot könne den Konsum nicht verhindern, sondern sorge letztlich nur für Schuldgefühle bei Jugendlichen. Das Strafgesetzbuch kriminalisiere schon Nacktbilder, die Jugendliche von sich selbst ins Netz stellen.
Bei nüchterner Betrachtung führt das die gesamte Diskussion um den Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) ad absurdum, ja verkehrt die Schlüsse und Zielrichtung ins Gegenteil. Stattdessen sollten wir ernsthaft darüber diskutieren, einfache Pornografie komplett zu entkriminalisieren. Schließlich geht es bei den animierenden, erotischen Darstellungen um nichts weniger natürliches als die Fortpflanzung, die Erhaltung unserer Art und damit um den engeren Sinn allen Lebens auf diesem Planeten. Dass das im Regelfall auch Spaß macht und nicht immer nur zu Hause und zu zweit stattfinden muss, finden die Betroffenen sowieso irgendwann selbst heraus.
Die einzigen, die derzeit “geschützt” werden, sind verklemmte Eltern vor den Fragen ihrer Dreikäsehochs: “Mama, was machen die da?” Diese Frage ehrlich und kindgerecht zu beantworten ist aber nun einmal eine der wichtigsten Aufgaben in der Erziehung. Nur durch rechtzeitige Aufklärung verhindern wir Teenager-Schwangerschaften und teilweise schlimme Schicksale für diejenigen, die am Ende gar nichts dafür können: Die ungewollten Kinder, die ihre Eltern überfordern und (im besten Fall) in Babyklappen gesteckt werden.
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Dez 11 2010
christoph
Im September hat der Europäische Gerichtshof den deutschen Glücksspielstaatsvertrag faktisch außer Kraft gesetzt. Seitdem arbeiten Landespolitiker aller Couleur daran, einen neuen zu entwerfen, der nach Möglichkeit das Staatsmonopol auf Glücksspielgewinne sichern und bestehende Strukturen zementieren soll. Freier Wettbewerb und neuartige Geschäftsmodelle wie Hausverlosungen sollen dabei so weit als möglich verhindert werden. Anlass für mich, ein Positionspapier zu entwerfen:
Glücksspielstaatsvertrag nicht ersetzen
Ich begrüße die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, den deutschen Glücksspielstaatsvertrag außer Kraft zu setzen. Die Staatsmonopolisierung dieser Einnahmequelle hat damit ein Ende gefunden.
Ich fordere die Landesregierungen auf, keinen Ersatz zu schaffen. Stattdessen sollen sie zunächst beobachten, ob der Markt tatsächlich einer Regulierung bedarf oder ob die neue Freiheit nicht eher einen Nährboden für innovative, bisher unerlaubte Geschäftsmodelle (z.B. Hausverlosungen) bietet. Bisher höchstens halblegale Angebote (zum Beispiel von Online-Casinos mit maltesischer oder zypriotischer EU-Glücksspiellizenz) zeigen, dass sich die Nachfrage ein Angebot schafft. Diese Anbieter müssen entkriminalisiert werden.
Vermeintlich mehr Vertrauen durch staatliche Anbieter
Ich glaube an den mündigen Konsumenten und sein Urteilsvermögen darüber, welcher Anbieter seriös ist und welcher nicht. Selbst im Internet geben die Konsumenten bei privaten Onlineshops und in ausländischen Online-Casinos genug Geld aus, um zu beweisen, dass ein Staatsbetrieb nicht das einzige Mittel ist, Verbrauchervertrauen zu schaffen.
Jugendschutz
Ich halte ein Verbot von Glücksspiel für Minderjährige nicht für notwendig, da Rechtsgeschäfte mit Minderjährigen ohnehin schwebend unwirksam sind. In das Risiko der Rückabwicklung eines Spiels auf Forderung der Eltern im Falle eines Spielverlustes wird sich kaum ein Anbieter einlassen und daher Minderjährige in seinem eigenen Interesse durch seine Geschäftsbedingungen vom Spiel ausschließen.
Darüber hinaus appelliere ich an die Verantwortung der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder.
Spielsucht
Regelungen zur Suchtprävention halte ich an dieser Stelle nicht für sinnvoll. Hersteller von Waren mit Suchtpotenzial wie Alkohol- und Tabakproduzenten zeigen, dass sie ihre Verantwortung erst nehmen und rufen mit eigenen Kampagnen zum maßvollen Konsum auf.
Kontrolle des Spielbetriebes
Eine eigenständige Aufsichtsbehörde für den Wett- und Glücksspielmarkt halte ich nicht für notwendig. Ich sehe die Verantwortlichkeit für die Überwachung einschlägiger gewerberechtlicher Maßgaben bei den Gewerbeaufsichtsämtern. Störungen eines geordneten und fairen Spielbetriebs durch den Veranstalter (manipulierte Spielautomaten oder andersartige Beeinflussung des Zufalls und der Gewinnwahrscheinlichkeiten) sind als Betrug bereits entsprechend gesetzlich geregelt.
Staatliche Spielbanken und Lotteriegesellschaften
Bislang leisten Staatsbetriebe im Glücksspielmarkt einen erheblichen Beitrag zur Kultur- und Sportförderung. Diese Art von Gewinnverwendung ist politisch motiviert und hat auf einem freien Markt nichts zu suchen. Ich fordere die Privatisierung aller staatlichen Beteiligungen auf dem Glücksspielmarkt. Eine mögliche Einführung von Sondersteuern lehne ich ab und fordere zudem die Abschaffung der Rennwett- und Lotteriesteuer.
Das ist natürlich ein sehr staatsferner Ansatz. Ich habe diesen Text in dem einen oder anderen Gremium bereits diskutiert. Einmal ging es mehr um die Spielsuchtprävention, ein andermal mehr um die Besteuerung der Spielgewinne. Momentan sind Spielgewinne komplett steuerfrei. Im Sinne einer Flat Tax wollte man sie jedoch einer 25-prozentigen Abgeltungssteuer unterwerfen. Sicher auch eine Idee, über die man diskutieren kann. Ich bin gespannt auf Eure Kommentare!
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Dez 3 2010
christoph
Nicht nur der Artikel aus der Schweizer Weltwoche macht mich nachdenklich. Im Prinzip hat der Autor ja Recht: Ein Staat hat keine Privatsphäre, die es zu schützen gilt. In einer gelebten Demokratie hat eine Regierung nicht viele Geheimnisse zu haben. Im selben Maße wie die Bürger in die moralische Pflicht zur Mitwirkung und Mitgestaltung genommen werden, haben sie einen Anspruch auf alle Informationen, die für ihre Bewertungen und Entscheidungen relevant sind.
Einen nicht ganz naiven Menschen sollte auch nicht überraschen, welche Informationen und persönlichen Einschätzungen die Mitarbeiter der Botschaften der USA über hiesige Politiker gesammelt und nach Hause gefunkt haben. Genau diese Tätigkeit erwarte ich auch von unseren Botschaften auf der ganzen Welt: Kontakte halten und alle relevanten Informationen zu einem umfassenden Lagebild zusammenstellen, damit die Regierung sinnvolle Außenpolitik gestalten kann. Wer hier davon spricht, die Diplomaten seien zur Spionage verpflichtet worden, sollte sich fragen lassen, wie er dann die Aufgaben eines Botschafters und seiner Mitarbeiter sieht. Denn mit den verdeckten Ermittlungen eines Nachrichtendienstes hat das ja nichts zu tun, was wir dieser Tage zu lesen bekommen. Es geht größtenteils um frei zugängliche Informationen, die man weitgehend auch aus der Presse entnehmen konnte. Den Neuigkeitswert der Veröffentlichung durch Wikileaks hält nicht nur SPD-Mann Olaf Scholz für begrenzt: “Hätten das Weiße Haus und das Pentagon den Tagesspiegel abonniert, hätten sie die gleichen Informationen bekommen.”
Die neue Faktenlage hat also soweit es Deutschland betrifft höchstens Unterhaltungswert. Denn mal ehrlich: Wer halbwegs interessiert und kritisch am politischen Leben teilhat, kommt zu ähnlichen Beurteilungen deutscher Politiker wie die Amerikaner.
Gefährlich wird es aber, wenn wir uns die Berichte aus den Krisenregionen dieser Erde anschauen. Hier halte ich es für unverantwortlich, die Inhalte vertraulicher diplomatischer Gespräche zwischen Partnern wie China bezüglich des Korea-Konflikts oder arabischer Staaten im Nahen und Mittleren Osten im Bezug auf den Iran-Konflikt zu veröffentlichen. Das gefährdet diplomatische Bemühungen um Entspannung und damit letztlich im großen Maßstab Menschenleben. Es geht nicht nur um die Enttarnung einzelner Agenten “im Feld”, die nun um ihr Leben fürchten müssen. Schlimm genug, aber das gehört wohl irgendwie auch zum Berufsrisiko.
Mein Verständnis hört aber endgültig auf, wenn es um Gesprächsnotizen aus Treffen amerikanischer und chinesischer Diplomaten geht, in denen die Chinesen andeuten, dass sie sich unter gewissen Umständen ein wiedervereinigtes Korea unter der Vorherrschaft Seouls vorstellen können. Das beschreibt ein Ziel, das China heute niemals öffentlich aussprechen würde und zwangsläufig nun erst einmal dementieren muss. Damit rückt die friedliche Wiedervereinigung Koreas in unabsehrbare Ferne.
Gerade wir Deutsche sollten diesen Punkt vor dem Hintergrund unserer jüngeren Geschichte besonders kritisch sehen. Denn nur mal angenommen: Wäre 1988 durch ein Datenleck bekannt geworden, dass die UdSSR in Gesprächen mit den USA über eine mögliche Wiedervereinigung Deutschlands eine Aufgabe der DDR als denkbare Option in Erwägung gezogen hätten, hätten wir 1989 keine friedliche Revolution gehabt. Russland hätte solche Gespräche dementiert, jegliche Spekulationen darüber als Unfug und frei erfunden zurückgewiesen und die Solidarität mit dem kommunistischen Bruderstaat aufs Schärfste betont. Die Montagsdemonstrationen wären irgendwann blutig eskaliert und wahrscheinlich wären noch für viele Jahre Menschen bei Fluchtversuchen an der innerdeutschen Grenze gestorben.
Wollen wir das den Bürgern der koreanischen Halbinsel wirklich antun? Es ist wohl jetzt erst einmal zu spät.
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Okt 7 2010
christoph
Den Bürgern des Freistaats Sachsen stehen zwei Veränderungen ins Haus: Das Ladenschlussgesetz wird ein kleines bisschen liberalisiert und Grundstückseigentümer werden unter bestimmten Voraussetzungen einfacher Bäume fällen dürfen. Darauf hat sich die schwarz-gelbe Koalition nach langen Verhandlungen verständigt.
Gegen das “Baum-ab-Gesetz” hatten vor allem Grüne massiv mobilisiert und Horrorszenarien von abgeholzten Wäldern und aussterbenden Eichhörnchen gezeichnet. Dass es dabei nicht um Wälder, sondern um einzelne Obst- und andere nicht bedrohte Baumarten mit einem Stamm-UMFANG (nicht Durchmesser oder Radius) von bis zu einem Meter (also einem Durchmesser von knapp 32 cm) auf bebauten Grundstücken geht, blenden Berufsaktivisten ganz gern aus.
Das neue Ladenschlussgesetz sieht unter anderem vor, dass Bäckereien sonntags nun quasi ganztags statt der bisher drei Stunden öffnen dürfen. Außerdem dürfen sie neben den Backwaren nun auch Milchprodukte verkaufen. Ob das die Retour-Kutsche an die Grünen ist – schließlich werden sie nun ja offenbar dahingehend diskrimiert, dass sie sonntags zwar Milch und Butter kaufen dürften, aber keine Plfanzenmargarine oder Sojamilch – wollte die liberale Landtagsabgeordnete Anja Jonas im Gespräch gestern Abend nicht bestätigen…
Zu den weiteren Neuerungen gehört ein zusätzlicher verkaufsoffener Sonntag, über den die Gemeinden selbst entscheiden können. Und Videotheken und Autowaschanlagen dürfen nun sonntags auch öffnen.
Was bleibt ist die Frage, warum der Staat hier überhaupt in den Markt eingreifen muss. Einerseits regelt sich die Bereitstellung von Arbeitsleistung über den Preis (Sonntagszuschläge etc.) ganz gut selbst. Branchen wie die Pflege- und Gesundheitsbranche zeigen uns das schon lange.
Andererseits haben wir am vergangenen Sonntag von Christian Wulff gelernt, dass auch der Islam mittlerweile zu Deutschland gehört. Dessen arbeitsfreier Wochentag ist der Freitag. Der jüdische ist am Samstag. Wieso muss unsere Demokratie in vorauseilendem Gehorsam hier päpstlicher sein als der Papst? Im Stammland des Katholizismus in Italien ist selbst der Ostersonntag eher ein Feiertag des Kommerzes und des Familienshoppings.
Lasst freie Bürger in einem freien Land selbst entscheiden, wann sie ihre Läden aufmachen und zu welchen Konditionen sie sonntags ihre Arbeitsleistung anbieten wollen! Lasst uns Ladenschlussgesetze ersatzlos abschaffen!
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Okt 5 2010
christoph
Für mich ist der Einsatz gegen den Zwang zur Mitgliedschaft in Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und weiteren berufsbezogenen Kammern eine Frage der Menschen- und Bürgerrechte. Es geht mir gar nicht so sehr um die etwa 250 Euro Jahresbeitrag, die ich für meine drei Firmen jeweils bezahlen muss. Mein Antrieb ist die UN-Menschenrechtsvereinbarung, in der sinngemäß steht:
Kein Mensch darf zur Mitgliedschaft in einer Organisation gezwungen werden.
Auch die Menschenrechte der Europäischen Union und auch unser Grundgesetz bieten Formulierungen, aus denen ich ganz klar die Unrechtmäßigkeit des im “Vorläufigen Gesetz über die Regelung der Rechtsverhältnisse der Industrie- und Handelskammern” von 1953 zementierten Sachverhaltes ableiten kann. Und dennoch ist seit Napoleon jeder, der in Deutschland ein Gewerbe anmeldet, zwangsweise Mitglied in einer Kammer.
Selbst wenn man akzeptiert, dass das so ist und sich mit dem Zwang arrangiert, muss man ein waches Auge auf die Betätigungen der Kammern haben. Denn was nicht akzeptabel ist, sind Kammern, die mit Dienstleistungen in den Wettbewerb zu ihren eigenen Zwangsmitgliedern treten oder die ihren Sonderstatus als Körperschaft des öffentlichen Rechts dazu ausnutzen, mit zweierlei Maß zu messen.
Und dies scheint jetzt in der IHK Berlin, der Kammer in der ich zweifach Mitglied bin, wieder einmal der Fall zu sein. Der Bundesverband für freie Kammern e.V., dessen freiwilliges Mitglied ich ebenfalls bin, hat hier einige Dinge aufgedeckt und inzwischen auch Strafanzeige wegen Untreue gestellt. Daneben stellen sich einige Fragen, die man als interessiertes Mitglied gern direkt an die zuständige Person bei der Aufsichtsbehörde stellen kann:
- Warum ist die IHK Berlin hinsichtlich der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer steuerbefreit, obwohl sie sowohl im steuerrechtlichen Sinn als auch im europarechtlichen Sinn “wirtschaftlich” (gegen Rechnung) tätig und sogar “Mitunternehmer” ist, also Beteiligungen an privatrechtlichen Firmen und wirtschaftlich tätigen Vereinen besitzt?
- Warum wird im Haushalt der IHK Berlin der hoheitliche Teil (Mitgliedsbeiträge) nicht vom “wirtschaftlichen” Teil (z.B. Einnahmen aus Weiterbildungsangeboten, IHK-Online-Akademie, IHK-Online-SHOP etc.) getrennt?
- Warum orientiert sich die Satzung der IHK Berlin nicht an der Mustersatzung des Jahressteuergesetzes 2009?
- Wie werden diese Sonderbehandlungen der IHK Berlin vor den Regelungen des europäischen Beihilferechts gerechtfertigt, insbesondere, wenn gleichzeitig eine akzessorische Beitragspflicht für die Kammermitglieder besteht?
Wen die Antworten auf diese Fragen ebenso interessieren wie mich, der ist herzlich eingeladen, sie an Frau Renate Hinsken, der Leiterin des Referats II E, bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen zu stellen. Das ist ihre E-Mail-Adresse:
renate.hinsken@senwtf.berlin.de
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Okt 1 2010
christoph
Ich hätte nicht geglaubt, dass mich die Union einmal so positiv überraschen würde wie derzeit in der Wehrpflicht-Frage. Ein Minister zu Guttenberg hätte sich zwar niemals getraut, die Wehrpflicht so direkt und offen in Frage zu stellen, wenn er nicht eine selbstbewusste FDP auf seiner Seite gewusst hätte. Aber dass selbst aus der CSU kein allzu massiver Widerstand erwächst, ist ein Faszinosum.
Für mich als Bürgerrechtler war die Abschaffung – oder besser noch: die Aussetzung – der Wehrpflicht ein wesentlicher Antrieb dafür, als ich mit 15 angefangen habe, mich politisch zu engagieren. Ich habe gekämpft: Podiumsdiskussionen, öffentliche Aktionen, Debatten in der Partei. Bis sich irgendwann die FDP zu diesem legendären Sonderparteitag nur zur Wehrpflicht hat hinreißen lassen. Zu sehr hat das Thema gebrodelt. Und tatsächlich: Auf das massive Engagement der Jungen Liberalen hin hat die Partei beschlossen, dass sie forthin den Zwang zum Wehrdienst ablehnt.
Für mich war damals das Maximum erreicht. Alles Weitere lag nur noch begrenzt in meinem Einflussbereich. Und nun, etwa acht Jahre später, scheint der Durchbruch gekommen zu sein. Ein lang gehegter Traum wird Realität. Auch eine Union hat verstanden, dass sich die Zeiten geändert haben und die Begründung dafür immer dünner wird, jungen Menschen in der produktivsten Phase ihres Lebens 10 Monate ihrer Freiheit zu nehmen.
Insgesamt ist dieser Vorgang ein schöner Beweis dafür, dass sich politisches Engagement am Ende doch lohnt. Man muss Geduld mitbringen, keine Frage. Also lasst uns dran bleiben an den anderen dicken Brettern, die wir zu bohren haben: GEZ abschaffen, Kammerzwang abschaffen, die Monopole der Berufsgenossenschaften abschaffen und viele weitere!
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